Anfang Mai ist ein elfjähriges Mädchen in Brüssel Opfer einer Vergewaltigung geworden. Zum Schutz des Mädchens hatte ein Jugendrichter eigentlich die Unterbringung in einer Einrichtung der Jugendfürsorge angeordnet. Das Kind stammt aus einem desaströsen familiären Umfeld.
Weil es keinen Platz für die Elfjährige gab, wurde sie in einem Krankenhaus untergebracht. Die Vergewaltigung passierte, als das Mädchen aus dem Krankenhaus weggelaufen war. Die Staatsanwaltschaft wirft den Behörden schuldhafte Unterlassung vor.
Immer wieder werden gefährdete Kinder und Jugendliche aus Platzmangel in Krankenhäusern untergebracht. Die sind aber in der Regel nicht geeignet für solche Fälle, hält die Staatsanwaltschaft fest. Dort können sie nicht die Betreuung erhalten, die sie eigentlich brauchen.
vrt/sh