Das Verfassungsgericht hat eine Regelung gekippt, die seit vergangenem Jahr in Flandern berufstätigen Eltern Vorrang bei der Kinderbetreuung gibt. Diese Regelung sei diskriminierend, heißt es in dem Urteil.
Mehr als 20 Organisationen hatten im März 2024 gemeinsam gegen die Regelung Beschwerde beim Verfassungsgericht eingereicht.
Das Gericht urteilte, dass bestimmte Kriterien wie Berufstätigkeit zwar in größerem Umfang zu berücksichtigen seien - dass diesen aber Vorrang eingeräumt werde, sei nicht gerechtfertigt.
vrt/moko