Basierend auf eigenen Berechnungen gehen die Magistrate der Staatsanwaltschaft davon aus, dass die geplante Rentenreform der Föderalregierung für sie erhebliche Kaufkrafteinbußen bedeuten wird im Alter. Sie befürchten hier Kaufkrafteinbußen von 30 bis 40 Prozent.
Diese Zahlen weisen Pensionsminister Jambon und sein Kabinett aber zurück. Die Magistrate gingen von der falschen Prämisse aus, dass die geplante Begrenzung der Indexierung der höchsten Renten über Jahrzehnte bestehen bleiben werde. Das sei jedoch falsch, so das Kabinett.
Jambon garantiere, dass diese Maßnahme nur bis 2029 gelten werde, danach solle wieder normal indexiert werden. Zumindest unter der Voraussetzung, dass die nächste Föderalregierung nichts anderes beschließe. Deswegen werde der tatsächliche Kaufkraftverlust für die Magistrate auch nur sieben bis neun Prozent betragen.
Das aber wiederum bezweifeln die Magistrate. Sie betonen, dass es ja nicht nur um die Indexierung ihrer Pensionen gehe, sondern um die gesamte Rentenreform. Und die umfasse weitere negative Veränderungen für sie. Für spätestens Anfang Juni ist ein neues Treffen zwischen den beiden Seiten geplant.
Boris Schmidt