Prinz Laurent wird keine Berufung gegen das Gerichtsurteil einlegen, demzufolge er kein Anrecht auf Sozialleistungen für Selbstständige hat.
In einer Stellungnahme seines Anwaltes heißt es, der Bruder von König Philippe nehme das Urteil vom 7. April zur Kenntnis.
Er freue sich darüber, dass das Gericht ihm einen beruflichen Status als hoher Repräsentant des Staates zuerkenne.
Prinz Laurent hatte geklagt, um Zugang zur Sozialversicherung für Selbstständige zu erhalten. Er hatte argumentiert, auf einen Teil seiner Dotation von 400.000 Euro als Selbstständiger Abgaben zu zahlen.
dh/moko