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  • 80 Jahre BRF
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Befristung der Arbeitslosenbezüge: Ausnahme für aktuelle Auszubildende in Mangelberufen denkbar

02.04.202518:45
  • Föderalregierung
Autonome Hochschule in Eupen
Illustrationsbild: Michaela Brück/BRF

Bei der zeitlichen Befristung der Arbeitslosenbezüge auf höchstens zwei Jahre soll es eine temporäre Ausnahme geben. Das hat die Regierungspartei N-VA mitgeteilt. Demnach sollen Arbeitslose, die bereits mit einer Ausbildung für einen Mangelberuf begonnen haben, von der Befristung ausgenommen werden, bis sie ihre Ausbildung beendet haben.

Das Regierungsabkommen der sogenannten Arizona-Regierung sieht unter anderem vor, dass nur Personen, die älter als 55 Jahre sind, von dieser Befristung der Arbeitslosenbezüge ausgenommen sein sollen.

Dagegen waren aber unter anderem Berufsverbände Sturm gelaufen, die große Schwierigkeiten haben, offene Stellen zu füllen, etwa im Gesundheits- oder Unterrichtswesen. Sie verweisen darauf, dass solche Ausbildungen länger als zwei Jahre dauern. Wenn den Auszubildenden plötzlich die Bezüge gestrichen würden, bestehe die Gefahr, dass sie ihre Ausbildung nicht beenden würden.

Innerhalb der Regierung drängen deswegen die CD&V und Vooruit auf eine weitere Ausnahme für besagte Auszubildende. MR und N-VA hatten sich bislang aber dagegen gesperrt.

Man werde keiner weiteren Ausnahme zustimmen, bekräftigte N-VA-Fraktionsführer Axel Ronse. Es werde aber eine Übergangsregelung geben für bereits begonnene Ausbildungen. Es wäre ungerecht, diesen Menschen ihre erworbenen Rechte wegzunehmen, so Ronse zur Begründung.

Von anderen Regierungsparteien heißt es allerdings, dass es noch keine Einigung über die Frage gibt. Zunächst müsse noch das Vorgehen bei Menschen geklärt werden, die noch nicht mit ihrer Ausbildung für einen Mangelberuf begonnen hätten.

Boris Schmidt

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