Die Stadt Diest in der Provinz Flämisch-Brabant muss Bpost rund 270.000 Euro zurückerstatten. Laut Gerichtsurteil musste Bpost ungerechtfertigterweise mehr als zehn Jahre lang eine Steuer auf die Verteilung von Werbeheften entrichten.
Diese Steuer gibt es in Diest seit 2014. Bpost klagte dagegen. In erster Instanz hatte die Stadt Recht bekommen, das Berufungsgericht entschied anders und stellte fest, dass die Steuervorschriften der Stadt Diest nicht sorgfältig ausgearbeitet sind.
Die Stadtverwaltung kündigte an, den Betrag zurückzuzahlen und die Steuervorschriften zu überarbeiten.
vrt/moko