Die Kammer hat ihren Strafenkatalog für Abgeordnete überarbeitet. Kammerpräsident Peter De Roover sagte, die bisherige Vorgehensweise habe sich nicht bewährt und zu einer Überlastung der Verwaltung geführt.
Die Abgeordneten erhalten ihre vollständige Entschädigung, wenn sie an mindestens 80 Prozent der Plenarsitzungen sowie der Ausschüsse, denen sie angehören, teilnehmen. Wer diesen Wert nicht erreicht, verliert zehn Prozent der Entschädigung.
Liegt die Anwesenheitsquote unter 70 Prozent oder sogar unter 50 Prozent, werden den betreffenden Abgeordneten 30 Prozent beziehungsweise 60 Prozent ihrer Entschädigung gestrichen.
belga/moko