Die Entscheidung der neuen Föderalregierung, das Arbeitslosengeld zeitlich auf zwei Jahre zu begrenzen, stellt die Öffentlichen Sozialhilfezentren vor zusätzliche Belastungen.
Allein in Brüssel sind etwa 45.000 Langzeitarbeitslose betroffen, Schätzungen zufolge werden sich etwa 60 Prozent davon an das Sozialhilfezentrum ihrer Wohngemeinde wenden. Das sind 27.000 Menschen. Die Zahlen stammen vom Verband der 19 ÖSHZ in Brüssel.
Nicht jeder Antragsteller hat Anspruch auf Eingliederungsbeihilfe. Das ist dann nicht der Fall, wenn der Ehepartner oder die Ehepartnerin mehr als 1.780 Euro netto verdient. Die Maßnahme werde also Familien ärmer machen, kommentiert der ÖSHZ-Präsident von Forest und Grünen-Politiker Nicolas Lonfils die Maßnahme.
Auf die Kommunen kommen höhere Ausgaben zu, und noch ist nicht bekannt, wie hoch die Ausgleichszahlungen von föderaler Seite sein werden.
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