Radprofi Wout van Aert muss eine Entschädigung in Höhe von 662.000 Euro an seinen früheren Arbeitgeber, das Team Sniper Cycling, zahlen.
Der Kassationshof hat am Montag das Urteil des Arbeitsgerichts Antwerpen vom 9. Juni 2021 bestätigt. Zur Urteilsbegründung hieß es, die Gründe, um den Vertrag vorzeitig zu beenden, seien nicht "zwingend" gewesen, wie Van Aert das angegeben hatte.
Der Vertrag sollte eigentlich bis Dezember 2019 laufen, Van Aert stieg aber vorher aus und gab dafür "zwingende" Gründe an. Das Team warf ihm Vertragsbruch vor und reichte Klage ein.
belga/est