Ehemalige Krebspatienten müssen künftig beim Abschluss von Versicherungen nicht mehr über ihre Krankheitsgeschichte Auskunft geben, wenn sie fünf Jahre genesen sind. Das föderale Parlament hat einen entsprechenden Gesetzesvorschlag einstimmig angenommen.
Bisher gab es eine Meldepflicht für überstandene schwere Krankheiten, zum Beispiel beim Abschließen einer Restschuldversicherung oder bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Das konnte zu höheren Prämien für die Betroffenen führen. In manchen Fällen wurden Versicherungen auch abgelehnt.
Die N-VA-Abgeordnete Anneleen Van Bossuyt hatte den Gesetzesvorschlag eingebracht.
belga/vrt/est