König Philippe hat im vergangenen Jahr sieben Begnadigungen ausgesprochen.
Viermal ging es dabei um Fälle, die mit dem Straßenverkehr in Zusammenhang standen, über die übrigen drei Begnadigungen machte der Föderale Öffentliche Dienst Justiz keine Angaben.
Der König kann Strafen auf Empfehlung des Justizministeriums erlassen. Das ist nur in Ausnahmefällen möglich, etwa wenn nach der Verurteilung neue Umstände auftreten. Das kann zum Beispiel den Gesundheitszustand des Verurteilten betreffen. Insgesamt wurden im vergangenen Jahr 574 Gnadengesuche gestellt.
belga/moko