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Staatsrat: Ausgehverbot für Jugendliche in Anderlecht bleibt in Kraft

30.12.202413:1931.12.2024 - 09:12
  • Brüssel
Polizist in Brüssel in der Nacht
Illustrationsbild: Laurie Dieffembacq/Belga

Die Ausgangssperre für nicht begleitete Jugendliche unter 16 Jahren in Anderlecht bleibt in Kraft. Der Bürgermeister der Brüsseler Stadtgemeinde hatte die Verordnung präventiv erlassen mit Blick auf die Silvesternacht. Die Familie eines Betroffenen hatte gegen die Maßnahme vor dem Staatsrat geklagt, konnte aber nicht die Aufhebung erwirken.

Dürfen Bürgermeister repressive Präventivmaßnahmen ergreifen? Über diese Grundsatzfrage muss sich der Staatsrat in den letzten Stunden des Jahres noch gleich zwei Mal aussprechen.

Im Fall der Verordnung der Brüsseler Stadtgemeinde Anderlecht fällt das Urteil zwiespältig aus. Der örtliche Bürgermeister hatte entschieden, dass Jugendliche unter 16 ohne Begleitung nach 19 Uhr nicht mehr auf der Straße sein dürfen. Die Verordnung gilt für das Problemviertel Cureghem. Eine Familie hatte vor dem Staatsrat die Aufhebung der Maßnahme verlangt. Und in der Tat: Das höchste Verwaltungsgericht des Landes urteilte, dass ein Bürgermeister nicht das Recht habe, eine solche Verordnung zu erlassen. Sie bleibe aber trotzdem in Kraft, weil die Kläger keinen unmittelbaren Schaden zu erleiden hätten.

Am Dienstag muss der Staatsrat noch über einen ähnlichen Fall urteilen: In Antwerpen hat Bürgermeister Bart De Wever 51 Jugendliche für die Silvesternacht unter Hausarrest gestellt. Allesamt sind sie polizeibekannte Krawallmacher. Auch gegen diese Verordnung haben Betroffene geklagt. Die ursprüngliche Verordnung wurde zwischenzeitlich angepasst. Deswegen musste sich der Staatsrat auf heute vertagen…

 

 

 

Roger Pint

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