Die wallonische Regierung hat einen Erlassentwurf zur Reform der Unterstützung von Tagesstätten für Obdachlose verabschiedet.
Darin ist festgelegt, dass die Einrichtungen künftig eine finanzielle Hilfe beantragen können, die im ersten Jahr 30.000 und im zweiten Jahr 46.500 Euro beträgt.
Bieten die Tagesstätten zusätzliche Maßnahmen an, die auf wohnungslose Frauen ausgerichtet sind, ist ein weiterer Zuschuss von 10.000 Euro möglich. Das gilt auch für Einrichtungen, die 50 Personen oder mehr betreuen.
In der Wallonie sind laut der Regierung derzeit rund 14.300 Menschen obdachlos.
belga/moko