In der Brüsseler Gemeinde Saint-Josse wird die Kommunalwahl am 9. Februar wiederholt. Der Staatsrat hat den Einspruch von Bürgermeister Emir Kir gegen diesen Termin abgewiesen.
Das Ergebnis der Kommunalwahl vom Oktober war im November für ungültig erklärt worden, unter anderem wegen des Verdachts auf Wahlbetrug mit Wahlvollmachten. Als neuen Wahltermin hatte die Gemeinde den 5. Januar festgelegt. Damit wäre die gesetzlich vorgeschriebene Frist von 50 Tagen ab der Annullierung eingehalten worden.
Vergangenen Donnerstag hatte dann die geschäftsführende Regierung der Region Brüssel-Hauptstadt den Termin auf den 9. Februar verschoben, mit der Begründung, bis Anfang Januar sei es nicht möglich, die Wahl ordnungsgemäß vorzubereiten. Dagegen war die Gemeinde per Eilantrag vor den Staatsrat gezogen.
belga/sh