Die flämische Regierung hat ein Maßnahmenpapier zur Begrenzung der Pestizidbelastung verabschiedet. Damit wird einer entsprechenden EU-Richtlinie Rechnung getragen.
Der Plan zielt vor allem auf einen besseren Schutz von Flüssen ab. So müssen entlang von Wasserläufen Pufferzonen von drei bis fünf Metern eingerichtet werden, in denen kein landwirtschaftlicher Pflanzenanbau erlaubt ist. Dadurch entstehende Einkommensverluste sollen finanziell ausgeglichen werden.
Auch rund um Alten- und Pflegeheime, Schulen sowie Kindergärten sollen Pufferzonen vorgeschrieben werden, und zwar mit einer Breite von fünf bis zehn Metern.
belga/moko