Über Jahre hinweg und mindestens bis zum vergangenen Jahr soll Reynders regelmäßig so genannt e-Tickets der Nationallotterie gekauft haben. Das sind Spielscheine im Wert von einem bis 100 Euro.
Teilweise soll Reynders diese Tickets mit Bargeld bezahlt haben. Auf dieses Geld bezieht sich der Verdacht der Geldwäsche.
Um wieviel Geld es sich handelt und woher es kommen könnte, ist bislang nicht bekannt. Die Staatsanwaltschaft hält sich mit Informationen zurück. Zurzeit gilt für Reynders die Unschuldsvermutung.
Die Nationallotterie teilte Mittwoch mit, dass ihr internes Überwachungssystem vor zwei Jahren Auffälligkeiten beim Lotterie-Konto von Reynders festgestellt habe. Diese Meldung wurde an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet.
Angeblich soll es die einzige Auffälligkeit auf Reynders Konto innerhalb von fünf Jahren gewesen sein.
Reynders war in der Vergangenheit schon öfter mit dem Vorwurf der Korruption und Annahme von Schwarzgeld konfrontiert, zuletzt im Sommer 2019. Zu einem Prozess gegen Reynders war es nie gekommen.
Reynders bleibt auch auf jeden Fall auf freiem Fuß. Vorläufig zumindest. Weil sich der Verdacht auf eine Zeit bezieht, in der Reynders Föderalminister und EU-Kommissar war, profitiert er von Immunität.
Eine Sprecherin der Kommission sagte heute, dass man bei der EU-Einrichtung bis heute nichts von den aktuellen Vorwürfen gegen Reynders gewusst habe.
Sollte sich der Verdacht gegen Reynders erhärten und die Staatsanwaltschaft ihre Untersuchungen weiterführen wollen, müsste sie die Kammer um die Aufhebung von Reynders Immunität bitten.
Kay Wagner