Der belgische Staat ist in einem Berufungsverfahren wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit verurteilt worden.
Geklagt hatten fünf Frauen, die zwischen 1945 und 1950 in der ehemaligen Kolonie Kongo als Töchter weißer Männer und schwarzer Frauen geboren wurden.
Sie waren im Kindesalter gewaltsam von ihren Müttern getrennt und in religiösen Einrichtungen untergebracht worden. Nach eigenen Angaben wurden sie dort misshandelt.
Das geschah systematisch mit Mischlingskindern und auf Anweisungen der belgischen Kolonialherrscher.
Das Brüsseler Berufungsgericht hob Montag das Erstinstanzliche Urteil aus dem Jahr 2021 auf mit der Begründung, es liege keine Verjährung vor. Der belgische Staat sei verpflichtet, den moralischen Schaden wiedergutzumachen.
Diese Zwangstrennung von ihren Müttern sei ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit, urteilte jetzt das Brüsseler Berufungsgericht.
Die Anwältin der fünf Mischlingsfrauen sprach von einem historischen Urteil. Es sei das erste Mal, dass ein Gericht den belgischen Kolonialstaat wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit verurteilt habe.
Die Zahl der Betroffenen, die in den ehemaligen Kolonien Kongo, Ruanda und Burundi gewaltsam ihren afrikanischen Müttern weggenommen wurden, wird auf 15.000 geschätzt.
belga/mh