Ab dem 1. Januar 2025 haben Schwangere Anrecht auf eine Impfung gegen das RS-Virus. Die Kosten werden ab diesem Zeitpunkt von den Krankenkassen zurückerstattet. Das hat Gesundheitsminister Frank Vandenbroucke am Donnerstag bekanntgegeben.
Das RS-Virus ist die häufigste Atemwegsinfektion bei Neugeborenen und Kleinkindern im ersten Lebensjahr. Es kann schwere Erkrankungen auslösen und sogar zum Tod führen.
Das Gesundheitsinstitut Sciensano registriert im Jahr etwa 7.000 Fälle von RSV-Infektionen. Durch die Impfung in der Schwangerschaft werden Mutter und Kind vor einer schweren Erkrankung geschützt. Dies soll auch helfen, die Krankenhäuser zu entlasten.
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