Den Opfern der Brüsseler Terroranschläge vom 22. März 2016 wird ein Schadenersatz von insgesamt über 18 Millionen Euro zugesprochen. Der Zivilprozess über die Entschädigung war in der vergangenen Woche zu Ende gegangen.
Das Urteil umfasst knapp 650 Seiten. Die Vorsitzende Richterin, Laurence Massart, hatte das Urteil jedoch nicht verlesen, so dass der Gesamtbetrag der zugesprochenen Schadensersatzzahlungen bislang nicht bekannt war. Jetzt ist das Urteil einzusehen. Nach den Berechnungen der Nachrichtenagentur Belga beläuft sich die Gesamtsumme auf knapp 18,5 Millionen Euro für rund 1.000 Opfer.
Darunter sind in erster Linie Angehörige der 35 Todesopfer und Menschen, die bei den Attentaten verletzt wurden. Auch der belgische Staat und die Brüsseler Nahverkehrsgesellschaft Stib haben Anrecht auf eine Entschädigung.
Ausgezahlt wird das Geld von einem Fonds für Opfer von vorsätzlichen Straftaten, der in Belgien seit 1985 besteht. In diesen Fonds müssen alle in Belgien verurteilten Straftäter am Ende ihrer Prozesse einen Geldbetrag einzahlen. Nach Angaben der VRT sind alleine im Jahr 2020 knapp 31,5 Millionen Euro in diesen Fonds geflossen.
belga/rop/kwa/km