Im Mai trat in Flandern ein Gesetz in Kraft, das besagt, dass Arbeitsimmigranten in Belgien ihren Lohn nicht von ausländischen Behörden oder Regierungen erhalten dürfen.
Bei den fünf Imamen ist das jedoch der Fall. Sie gehören belgischen Vereinen an, die von der staatlichen Behörde für religiöse Angelegenheiten in der Türkei, Diyanet, finanziert werden.
Die Imame befinden sich bereits seit vier Jahren in Belgien. Sie leiten Moscheen in Gent, Antwerpen, Diest, Sint-Niklaas und Lommel. Im September hatten sie Anträge gestellt, um ihre Arbeitsgenehmigung in Belgien zu verlängern. Diese Anträge wurden zurückgewiesen. Bis Ende des Jahres müssen sie Belgien deshalb jetzt verlassen.
Beim Staatsrat können die Imame noch Berufung einlegen gegen diese Entscheidung. Ob sie das machen oder nicht, ist unklar. Beim belgischen Ableger von Diyanet wollte sich - laut Het Laatste Nieuws - bislang niemand zu der Angelegenheit äußern.
Kay Wagner