Unizo, Buurtsuper.be und die Fischhändler verlangen, dass die Wirtschaftsinspektion die Preisgestaltung von Aldi und Lidl bei Miesmuscheln unter die Lupe nimmt. Das berichtet die Zeitung Het Laatste Nieuws.
Es sei gesetzlich verboten, Waren mit Verlust zu verkaufen, erinnern die Verbände. Aber bei Angebotspreisen von zwei bis drei Euro pro Kilo Muscheln sei genau das zu vermuten. Denn diese Preise lägen deutlich unterhalb der Preise, die selbst Großhändler schon beim Einkauf der Muscheln bezahlen müssten.
Ein weiterer Teil der Klage betrifft die sogenannten Lockvogelangebote der Discounter. Dabei handelt es sich um besonders beworbene Angebote, um Kunden in die Geschäfte zu locken.
Allerdings sind diese Lockvogelangebote nur in sehr geringen Mengen verfügbar, das Ziel der Händler ist also, dass die Kunden andere Waren kaufen, nachdem sie erfolgreich in die Geschäfte gelockt worden sind. Die Wirtschaftsinspektion müsse überprüfen, dass entsprechende Angebote bei Aldi und Lidl auch tatsächlich in akzeptablen Mengen angeboten würden, so die Verbände.
Lidl hat bisher nicht auf die Vorwürfe reagiert. Aldi bestreitet, Waren mit Verlust zu verkaufen. Niedrige Preise würden durch große Abnahmemengen und langfristige Verträge ermöglicht, so Aldi.
Boris Schmidt