Das Strafgericht Antwerpen hat mehrere Subunternehmer des Paketdienstes Post NL wegen Verstößen gegen das Sozialrecht gegenüber ihren Beschäftigten zu Geldstrafen verurteilt. Die Bußgelder werden größtenteils zur Bewährung ausgesetzt.
Dass die Verstöße die Folge von Knebelverträgen waren, die sie mit Post NL abgeschlossen hatten, sah das Gericht nicht als erwiesen an. Die Post NL Holding, ihre Tochtergesellschaften und ihre Führungskräfte wurden daher freigesprochen.
belga/sh