Das Strafgericht von Mechelen hat am Dienstag den ehemaligen Erzbischof Jozef De Kesel und seinen momentanen Stellvertreter Luc Terlinden der Diskriminierung für schuldig befunden und verurteilt.
Den beiden war vorgeworfen worden, dass sie zweimal einer Gläubigen die Ausbildung zum Diakon verweigert hatten, weil sie eine Frau war. Die beiden Erzbischöfe müssen dem Opfer eine Entschädigung von 1.500 Euro zahlen.
Das Gericht selbst ist nicht befugt, darüber zu urteilen, wer welche Ausbildung in der Kirche absolvieren darf und hat sich daher zu dieser Frage nicht geäußert.
belga/fk