Nach dem tödlichen Kanaldeckelwurf auf einen LKW-Fahrer auf der E42 müssen sich die mutmaßlichen Täter nicht wegen Mordes vor Gericht verantworten. Die Anschuldigung lautet nun bösartige Verkehrsbehinderung mit Todesfolge.
Insgesamt müssen sich fünf Personen vor Gericht verantworten. Zwei von ihnen sind minderjährig, sie wurden dem Jugendrichter vorgeführt. Einer der beiden Minderjährigen wurde in eine geschlossene Einrichtung in Saint-Hubert überwiesen. Der andere wurde frei gelassen. Die drei volljährigen Verdächtigen müssen am Freitag vor der Ratskammer erscheinen.
Bei ersten Ermittlungen stellte sich heraus, dass mindestens einer der mutmaßlichen Täter kurz vor dem Vorfall Lachgas zu sich genommen hatte. Das berichtet die Staatsanwaltschaft von Namur. Lachgas ist unter anderem für seine psychotrope Wirkung bekannt.
belga/dop