Föderalbeamtinnen, die eine Fehlgeburt hatten, haben ab sofort Anrecht auf zwei zusätzliche Tage umstandsbedingten Urlaub, um den Verlust des Kindes zu verarbeiten.
Wenn der Partner auch beim Föderalstaat arbeitet, hat auch er Anrecht auf zwei freie Tage zusätzlich. Das hat der Ministerrat beschlossen.
Die neue Regelung betrifft Fehlgeburten vor dem 180. Tag der Schwangerschaft, das heißt etwa bis zum sechsten Monat.
vrt/jp