Im Fall der Folterung eines Häftlings im Gefängnis von Antwerpen sind zwei der fünf Verdächtigen von der Anklagekammer freigelassen worden. Sie bleiben aber de facto in Haft, weil sie wegen anderer Straftaten verurteilt wurden.
Ein Insasse des Antwerpener Gefängnisses war im März mit lebensgefährlichen Verletzungen ins Krankenhaus gebracht worden. Es stellte sich heraus, dass er von Mitgefangenen tagelang brutal misshandelt worden war. Das Gefängnispersonal hatte davon nichts mitbekommen.
Wegen der Überbelegung musste sich das 41-jährige Opfer eine Zelle mit fünf anderen Männern teilen. Von ihnen wurden drei unter anderem wegen versuchtem Mord, Vergewaltigung und Folter festgenommen, die anderen beiden wegen Unterlassung. Sie wurden am Donnerstag von der Anklagekammer in Erwartung weiterer Ermittlungen und eines möglichen Prozesses freigelassen.
vrt/sh