Die Kammer hat in der Nacht mehrere Gesetzesvorhaben verabschiedet. Die Abgeordneten stimmten für die Aufnahme des Tierschutzes ins Grundgesetz. Die erforderliche Zweidrittelmehrheit kam zustande.
Die Abgeordneten der CD&V sowie einige der Open VLD stimmten dagegen, alle anderen Abgeordneten stimmten dafür, bis auf einen Abweichler in den Reihen der PS.
Der Tierschutz wird als Artikel 7bis im Grundgesetz verankert. Die Formulierung lautet, dass Föderalstaat, Regionen und Gemeinden sich in der Ausübung ihrer jeweiligen Befugnisse um den Schutz und die Pflege der Tiere als fühlende Wesen bemühen.
Zuvor hatten bereits der Senat und der für Grundgesetzänderungen zuständige Kammerausschuss dafür gestimmt.
1,7 Milliarden Euro im Jahr für Terror-Opfer
Acht Jahre nach den Terroranschlägen von Brüssel wird die Entschädigung für Opfer von Terrorakten neu geregelt. Die Kammer hat dazu einen Gesetzentwurf angenommen. Der Föderalregierung stehen damit jährlich 1,7 Milliarden Euro zur Unterstützung von zukünftigen Terror-Opfern zur Verfügung.
Es wird aber keinen Garantiefonds geben, aus dem die Regierung den Opfern Geld vorstrecken kann, bis die Versicherungen zahlen. Einen solchen Fonds hatte der Untersuchungsausschuss zu den Terroranschlägen vom März 2016 vorgeschlagen. Bei den beiden Anschlägen am Brüsseler Flughafen und an der U-Bahn-Station Maelbeek wurden damals 32 Menschen getötet, hunderte wurden teils schwer verletzt.
Auch Rückführungsgesetz verabschiedet
Die Kammer hat auch das Rückführungsgesetz verabschiedet, das von der Staatssekretärin für Asyl und Migration, Nicole de Moor (CD&V), eingebracht worden war. Dadurch sollen Ausländer, die sich illegal in Belgien aufhalten, schneller abgeschoben werden können.
Nach Schätzungen leben mindestens 100.000 Menschen ohne Aufenthaltstitel in Belgien.
"Wiederanlagegebühr" abgeschafft
Die Kammer hat in der Nacht auch die Abschaffung der sogenannten Wiederanlagegebühr beschlossen. Bislang wurde diese Abgabe bei einer Umschuldung erhoben: Kunden, die ihr laufendes Hypothekendarlehen durch ein neues, mit günstigeren Kreditbedingungen ersetzen wollten, mussten diese Strafgebühr an die Bank entrichten. Die entsprach meist dem Gegenwert der Zinsen von drei Monaten.
Der Verband für den Finanzsektor, Febelfin, reagierte zurückhaltend auf den Beschluss. Frage sei jetzt, ob die Banken einer Umschuldung künftig überhaupt noch zustimmen würden, sagte ein Sprecher in der VRT.
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