Das Handelsgericht Lüttich gewährt dem angeschlagenen wallonischen Pharmaunternehmen Mithra gerichtlichen Schutz für zwei Tochtergesellschaften. Das teilt das auf Frauengesundheit spezialisierte Unternehmen in einer Presseerklärung mit.
Die Schutzmaßnahmen gelten demnach bis zum 19. Juni. Das Gericht gab auch grünes Licht für die "Übertragung unter der Autorität der Justiz". Dadurch kann der Betrieb der Produktionsabteilung am Standort Flémalle aufrechterhalten bleiben.
Das Gericht wird einen Bevollmächtigten bestimmen, der nach einem Kandidaten für die Übernahme des Unternehmens suchen soll. Für die Tochtergesellschaft Novalon genehmigte das Gericht die Bedingungen für eine Umschuldung.
Mithra steckt seit Monaten wegen mangelnder Liquidität und wachsender Schulden in finanziellen Schwierigkeiten. Für das Lütticher Pharmaunternehmen arbeiten 230 Menschen.
belga/jp