Die Rentenreform der Föderalregierung war eine schwere Geburt. Eigentlich hatte sich die Vivaldi-Koalition schon 2022 auf eine Reform des Pensionssystems geeinigt. Nachdem das Planbüro allerdings berechnet hatte, dass die Vergreisung der belgischen Gesellschaft noch stärker zunehmen wird, musste das Reformvorhaben überarbeitet werden.
Außerdem forderte auch die Europäische Kommission eine umfangreichere Reform als ursprünglich vorgesehen. Im Sommer 2023 konnten sich die Regierungspartner dann auf die überarbeitete Version einigen, die nun von den Abgeordneten der Kammer abgesegnet worden ist.
Wer nun statt in Rente zu gehen bis zu drei Jahre freiwillig länger arbeitet, kann einen Pensionsbonus erhalten. Dieser wird brutto ausbezahlt und kann sich auf bis zu rund 22.000 Euro belaufen. Zu den weiteren Maßnahmen gehört die Begrenzung des sogenannten Angleichungskoeffizienten für Beamte.
Außerdem wird der sogenannte Wijninckx-Beitrag ab 2028 von drei auf sechs Prozent erhöht. Bei dem Beitrag handelt es sich um einen Sonder-Sozialversicherungsbeitrag für Zusatzpensionen im Privatsektor.
Was die minimale Anzahl an gearbeiteten Jahren angeht, die für den Erhalt einer Mindestrente notwendig sind, werden auch Perioden wie Schwangerschaft, Elternzeit und Kurzarbeit berücksichtigt.
Boris Schmidt
Und wieder einen Fußtritt für all jene die einen schweren Beruf ausübten und frühzeitig wegen kaputten Knochen notgedrungen aus dem Arbeitsleben ausscheiden müssen.