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-

Taten der Killerbande von Brabant können nicht mehr verjähren

29.03.202406:38
  • Killerbande von Brabant
Am 27. September 1987 überfiel die Killerbande von Brabant den Delhaize-Supermarkt von Overijse
Am 27. September 1987 überfiel die Killerbande von Brabant den Delhaize-Supermarkt von Overijse (Archivbild: Herwig Vergult/Belga)

Die Taten der Killerbande von Brabant bleiben auf Dauer strafrechtlich relevant. Die Abgeordneten in der Kammer stimmten am Donnerstagabend für ein entsprechendes Gesetz. Das Gesetz sieht vor, dass ganz grundsätzlich schwere Verbrechen mit einem Einfluss auf die Gesellschaft künftig nicht mehr verjähren können.

Offensichtlich wurmt es die Justiz in Belgien ungemein, dass trotz voller Aktenschränke und zahlreicher Hinweise die Mitglieder der Killerbande von Brabant immer noch unbekannt sind und deshalb nicht für ihre Taten zur Verantwortung gezogen werden können.

Anfang der 80er Jahre hatte die Killerbande vor allem Supermärkte überfallen. 28 Menschen verloren dabei ihr Leben.

Die Taten wären eigentlich schon 2015 verjährt und hätten dann nicht mehr bestraft werden können. Damals wurde die Verjährungsfrist für diesen Fall um zehn Jahre verlängert.

Jetzt gibt das neue Gesetz die Möglichkeit, die Verjährung für Mordtaten und Raubmorde grundsätzlich aufzuheben. Dafür müssen die Taten einen gewissen gesellschaftlichem Einfluss haben. Terroranschläge sollen dazuzählen, aber eben auch die Taten der Killerbande von Brabant.

Kay Wagner

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