Bei der kommenden Europawahl soll die Wahlpflicht nun doch auch für Jugendliche im Alter von 16 und 17 Jahren gelten. Das hat der Verfassungsgerichtshof entschieden. Eine Ungleichbehandlung zwischen minderjährigen und volljährigen Wählern sei nicht gerechtfertigt, heißt es in dem Entscheid.
Geplant war ursprünglich, dass Jugendliche von 16 und 17 Jahren die Möglichkeit bekommen sollten, freiwillig an der Europawahl teilzunehmen. Dagegen hatte aber ein Bürger geklagt.
Der Verfassungsgerichtshof urteilte jetzt, dass die Wahlpflicht für alle Wähler ab 16 Jahren gelten soll. Das bestätigte auch Innenministerin Annelies Verlinden in der VRT.
Wer nicht an der Europawahl teilnehme, der riskiere eine Strafe, machte der Verfassungsgerichtshof noch einmal deutlich. Offen ist noch, wie man in diesem Fall juristisch mit Minderjährigen umgehen soll, da diese ja noch nicht strafmündig sind.
belga/rop
Ein Staat, der seine Bürger zwingt, wählen zu gehen, ist ein schwacher Staat. Denn es fehlen die Argumente.
Besser wäre es, den Wähler zu bezahlen.
Herr Scholzen, ist Ihnen wohl entgangen, das man den Bürger "zu seinem Glück zwingen" muss? Dessen ohne sind sie nämlich schlecht informiert und gefährlich für die Machthaber, die ja auch gerne an ihren Stühlen kleben. Die Menschen freuen sich im Grunde über jede staatliche Lenkung. Das nennt man dann Demokratie = Herrschaft des Volkes.