"Jetzt ist nicht die Zeit für Steuergeschenke, schließlich suchen wir überall nach Geld". Eine doch klare Ansage von Alexia Bertrand am Mittwochmorgen in der RTBF. Und mit "Steuergeschenk" meint die föderale Haushaltsstaatssekretärin eine verminderte Quellensteuer für die nächste Staatsanleihe, die am 4. März aufgelegt werden soll.
Dass ein neuer Staatsbon kommen wird, das ist seit Dienstag offiziell. Genau gesagt will die Föderale Schuldagentur sogar zwei Staatsbons anbieten, einen sehr kurzfristigen mit einer Laufzeit von einem Jahr - also nach dem Vorbild der letzten Staatsanleihe vom September vergangenen Jahres - und einen etwas längerfristigen mit dreijähriger Laufzeit. Für diesen Staatsbon steht schon fest, dass sich die Quellensteuer auf 30 Prozent belaufen wird. Das ist ja der gängige Satz, der für Finanzprodukte dieser Art gilt.
Für den kurzfristigen Staatsbon mit einjähriger Laufzeit empfiehlt die Föderale Schuldagentur wieder einen verminderten Satz: Wie schon im vergangenen September sollte die Quellensteuer halbiert werden, um also die Nettorendite zu steigern und das Produkt auf diese Weise attraktiver zu machen.
Und genau hier grätscht also die Haushaltsstaatssekretärin rein. "Ein verminderter Quellensteuersatz, das bedeutet zwangsläufig: Mindereinnahmen für den Staat", sagt die OpenVLD-Politikerin. "Und wenn man sich vor Augen hält, dass der Staat innerhalb der nächsten sieben Jahre 37 Milliarden Euro finden muss, dann ist das vielleicht nicht der richtige Zeitpunkt, um die Zügel zu lockern."
Hinzu komme, dass der Staat hier doch ein unglückliches Signal gebe, sagt Bertrand. Der Quellensteuersatz belaufe sich in aller Regel auf 30 Prozent. Eine Bank könne aber nicht einfach so beschließen, den Satz zu halbieren, um ein Anlageprodukt attraktiver zu machen. Mit anderen Worten: Die Haushaltsstaatssekretärin gibt letztlich den Banken recht, die die Senkung der Quellensteuer speziell für einen Staatsbon als eine Form von unlauterem Wettbewerb betrachten.
Außerdem: Wenn man die Geldhäuser mit dem letzten Staatsbon dazu bringen wollte, ihre Sparzinsen anzuheben, so könne man nur feststellen, dass das durchaus Wirkung gezeigt habe. Und jeder sollte jetzt im Rahmen seiner Zuständigkeiten bleiben, findet Bertrand. "Es ist die föderale Schuldagentur, die die Rendite eines Staatsbons festlegt. Über die Höhe des Quellensteuersatzes entscheidet hingegen die Regierung. Und wenn die Föderale Schuldagentur die Attraktivität des Staatsbons steigern will, dann hat sie ja immer noch die Möglichkeit, die Rendite anzuheben."
Also ein klares Veto der föderalen Haushaltsstaatssekretärin gegen einen verminderten Quellensteuersatz. Ohnehin wäre das nicht der einzige Unterschied zwischen der neuen Staatsanleihe und der letzten vom September 2023. Damals waren ja unglaubliche 22 Milliarden Euro zusammengekommen, ein unerwartet großer Erfolg. Das war im Grunde fast zu viel. Die Schuldagentur wusste beinahe nicht mehr, wie sie das Geld am effizientesten einsetzen konnte.
Diesmal hat man das Ganze also "gedeckelt": Für die beiden neuen Staatsbon gilt, dass der Erlös sechs Milliarden Euro nicht überschreiten darf. Notfalls kann dafür die Zeichnungsfrist sogar verkürzt werden.
Gezeichnet werden können die beiden Staatsbons in der Praxis ab dem 22. Februar und das dann bis zum 29. Februar bzw. 1. März. Der Quellensteuersatz, der für den Staatsbon mit einjähriger Laufzeit gelten soll, der wird voraussichtlich am Montag kommender Woche festgelegt. Die Position von Haushaltsstaatssekretärin Alexia Bertrand kennt man jetzt, aber sie ist schließlich nicht allein. Der Ministerrat entscheide am Ende immer im Konsens, so Bertrand.
Roger Pint