Die angekündigte gesetzliche Verankerung von Barzahlung ist eine Ergänzung des Gesetzes über elektronische Bezahlmöglichkeiten von März 2022. Darin war festgelegt worden, dass Geschäfte ihren Kunden mindestens eine elektronische Bezahlmöglichkeit anbieten müssen.
Das bedeute allerdings nicht, dass Händler auf der Grundlage dieses Gesetzes die Bezahlung in bar verweigern dürften, so der föderale Wirtschaftsminister Pierre-Yves Dermagne bereits im April 2022, er werde deshalb eine entsprechende Gesetzesinitiative lancieren. Diese Gesetzesinitiative über das Recht auf Barzahlung ist dann in einen umfangreicheren Gesetzestext eingebettet worden.
Mit dem grünen Licht der Kammer müssen Händler nun also im Einzelhandel die Möglichkeit auf Barzahlung anbieten, zumindest wenn sowohl Verkäufer als auch Käufer gleichzeitig physisch anwesend sind. Die Auflage gilt auch für Festivals und Krankenhäuser. Für Automaten gilt allerdings eine Ausnahme.
Die Verbraucherschutzorganisation Test Achats hat in einem Kommuniqué positiv reagiert auf die Entscheidung der Kammer. Die Behörden müssten nun mit gutem Beispiel vorangehen und Barzahlung auch in öffentlichen Verkehrsmitteln und an Schaltern anbieten, so Test Achats weiter. Denn hier könne zu oft nicht mehr in bar bezahlt werden.
Der flämische Unternehmerverband Unizo ist dagegen, dass Händler verpflichtet werden, Bargeld anzunehmen. Unizo nennt das Gesetz eine Schikanemaßnahme. Es gebe ohnehin nur noch sehr wenig Geschäfte, die Cash-Zahlungen ablehnten, zum Beispiel Foodtrucks oder Catering-Betriebe. Sie würden jetzt gezwungen, in ein Bezahlsystem zu investieren und immer Wechselgeld bereitzuhalten. Das sei Schikane, so ein Unizo-Sprecher.
vrt/jp/schb
Ich finde das sehr gut
wie nennt der Unizo Sprecher das Schikane,das ich nicht lache und wir Verbraucher wenn wir im Geschäft kommen und der Verkäufer nimmt kein Geld an ist das dann nicht Schikanierent der steckt sicher mit den Banken unter einem Dach um das Geld weg zu bekommen damit die Banken uns ganz in der Hand haben
"Unizo" denkt nur an sich. Egoistisch und asozial; so sind sie eben - unsere Unternehmer...
ABER, dieses Gesetz sagt auch, dass eine elektronische Bezahlmöglichkeit angeboten werden MUSS. Das ist hier in Ostbelgien (nach deutschem Vorbild) oft nicht der Fall. Ausreden wie "die Maschine ist kaputt' "das System liegt still", 'Sie können um die Ecke an einem Automaten Bargeld abholen" hört man oft genug. AUSSERDEM gibt es sowieso die Verpflichtung, z.B. im Horeca, bei Bargeld einen gültigen Kassenbon auszustellen wobei die Zahlung der MWSt ersichtlich sein muss. Der Kunde ist sogar verpflichtet, ein solches Dokument zu verlangen und vorzuzeigen, wenn er nach einem Einkauf darauf von der Polizei/Zoll angesprochen wird.