Ärzte, die sich nicht genau an das Euthanasiegesetz halten, werden nicht mehr unbedingt wegen Giftmord verurteilt. Darauf hat sich die Föderalregierung verständigt, wie die Zeitung De Standaard schreibt.
Justizminister Paul Van Tigchelt (Open VLD) hat die Meldung bestätigt. Nach den Plänen der Regierung sollen kleinere Rechtsverstöße künftig mit zehn bis 15 Jahren Haft bestraft werden. Wenn Prozedurfehler begangen wurden, soll ein Richter zwischen acht Tagen und drei Jahren Gefängnis auferlegen können.
Bislang steht auf die Missachtung des Euthanasiegesetzes immer eine lebenslange Freiheitsstrafe. Das Vorhaben muss noch vom föderalen Parlament verabschiedet werden.
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