Das neue Gesetz gilt als Maßnahme im Kampf gegen Randale, unter der vor allem größere Städte in den vergangenen Jahren wiederholt gelitten haben. Die Prozeduren vor Gericht sollen "vereinfacht", eine Verurteilung der Randalierer schneller ausgesprochen werden.
Konkret ist folgendes vorgesehen: Das neue Verfahren soll dann greifen, wenn Täter, Opfer oder Sachbeschädigung klar identifiziert sind. Die Tat muss so schwer sein, dass mindestens ein Jahr Gefängnis dafür verhängt werden kann. In diesem Fall soll der Täter frühestens fünf, aber spätestens 15 Werktage nach der Tat vor Gericht erscheinen. Der Täter muss zuvor in Präventivhaft gewesen sein. Der Täter muss der Prozedur des Schnellverfahrens zustimmen. Ein Anwalt für ihn ist Pflicht. Der Richter muss sein Urteil direkt während der Anhörung fällen, spätestens aber fünf Tage danach.
Das Gesetz wurde mit den Stimmen der Regierungsparteien und der PTB angenommen. N-VA, Vlaams Belang und DéFi enthielten sich der Stimme. Les Engagés stimmten dagegen. Die Anwaltskammer der französisch- und deutschsprachigen Anwälte Avocats.be hatte in einer Stellungnahme schon am Mittwoch angekündigt, gegen das neue Schnellverfahren vor dem Verfassungsgericht rechtliche Schritte einzuleiten. Laut Avocats.be würden die Rechte der Angeklagten in dem Schnellverfahren nicht genügend berücksichtigt. Außerdem werde die Überlastung der Gefängnisse weiter steigen.
Kay Wagner