"Weniger Prozeduren, Nulltoleranz bei Missbrauch, weniger Arbeitsaufwand": Sichtlich stolz präsentierte die föderale Staatssekretärin für Asyl und Migration, Nicole de Moor, die Leitlinien des neuen Migrationsgesetzes, das sie zusammen mit den zuständigen Diensten ausgebrütet hat.
Dass eine Neufassung nötig war, da sind sich alle einig. Das heutige Gesetz ist quasi unlesbar, sagte in der VRT Freddy Roosemont, immerhin der Direktor des Ausländeramts. Das Regelwerk stammt aus dem Jahr 1980. In der Zwischenzeit hat es aber eine ganze Reihe von Anpassungen gegeben, mussten etwa neue EU-Bestimmungen eingearbeitet werden. Deswegen gibt es unzählige Querverweise und auch Artikel, die gar nicht mehr anwendbar sind. Eine Überarbeitung war also überfällig.
Vor drei Jahren hat man sich dann also daran gemacht, das Migrationsgesetz neu zu schreiben. Im Wesentlichen hat man das Regelwerk dabei einfach nur mal "geordnet", also einen wirklich zusammenhängenden Text daraus gemacht. Staatssekretärin de Moor hat aber auch ein paar Änderungen einarbeiten lassen.
Einige davon betreffen zum Beispiel EU-Ausländer, die in Belgien wohnen. Ein Deutscher etwa, der in Belgien wohnen und arbeiten will, der wird künftig nicht mehr zweimal, sondern nur noch einmal bei der Gemeindeverwaltung vorstellig werden müssen, sagt de Moor. Und allein das ist für die betroffenen Kommunen doch schonmal eine deutliche Entlastung.
Ein anderes Beispiel betrifft EU-Ausländer, die nach Belgien kamen und hier ungerechtfertigt in den Genuss von Sozialleistungen kamen. "Hier ging es zwar nur um eine Minderheit, aber solche Missstände sind immer schädlich mit Blick auf die Akzeptanz in der Bevölkerung", sagt de Moor. "Und wir wollen uns jetzt die Mittel geben, um das besser zu kontrollieren und für solche Leute den Zugang zu den Sozialämtern einzuschränken."
Auch in der Asylpolitik will man einige Hintertüren schließen. Beispiel: Immer mal wieder hat man festgestellt, dass Familien immer wieder neue Asylanträge stellten. Erstmal ein Gesuch für die ganze Familie, und - wenn das abgelehnt wurde - dann aber wieder einen neuen Antrag, diesmal auf den Namen eines Kindes. Jedes Mal sorgte das für neue Verzögerungen. Und damit soll nun Schluss sein.
Alles in allem war diese Arbeit also brotnötig, sagt die Asylstaatssekretärin. Und dem würden wohl alle zustimmen, die mit Asyl- oder Migrationsfragen befasst sind. Und jetzt könne sie nur noch hoffen, dass wirklich alle die Debatte über diesen Entwurf auch angehen wollen.
Genau das könnte sich aber als frommer Wunsch erweisen. Ein neues Migrationsgesetz? Und das gerade mal fünf Monate vor den Wahlen? Das könnte schwierig werden, schließlich ist das eine sehr heikle Materie. Und die Bestätigung kam dann auch schnell aus dem Parlament.
"Die Chancen, dass dieses neue Regelwerk noch vor Ende der Legislaturperiode vom Parlament verabschiedet werden, gehen gegen Null", wetterte etwa schon der N-VA-Politiker Theo Francken, der ja in der Vorgängerregierung für den Bereich Migration zuständig war. Der Text sei ja noch nicht mal von der Regierung verabschiedet worden, im Grunde sei es bislang nicht mehr und nicht weniger als ein Vorschlag von Nicole de Moor.
Und sogar einige Mehrheitsfraktionen mussten der N-VA-Opposition recht geben. "Man sollte den Menschen keinen Sand in die Augen streuen", sagte der OpenVLD-Abgeordnete Egbert Lachaert. Fünf Monate vor der Wahl, das sei schlicht und einfach zu spät. So wie es aussieht könnte das, was Nicole De Moor als "Herkules-Arbeit" bezeichnet hat, am Ende "für die Tonne" sein.
Roger Pint
Migration und Grenzschutz hat auf Europäischer Ebene alleine absolut strikt und konsequent kontrolliert zu werden. Ohne Nationale Alleingänge der BRD sondern für jedes Europäische Land bindend mit exakt gleichen Rechten und Pflichten für jeden der kommt und jeden der schon da ist.
Ohne Aber und Wenn.