Finanziell betrachtet stehen Männer und Frauen noch immer nicht wirklich auf der gleichen Stufe, Stichwort Gehaltsunterschiede. Aber die Vermögensunterschiede haben noch weitere Ursachen. Wie das Institut für die Gleichstellung von Frauen und Männern ausführt, arbeiten fast 89 Prozent der Männer in Vollzeit. Bei Frauen fällt der Anteil mit knapp 55 Prozent viel geringer aus. Das bedeutet logischerweise, dass es für Frauen im Schnitt deutlich schwieriger ist, Vermögen aufzubauen.
Das Institut wollte aber auch wissen, ob und wie sich unterschiedliche Formen des Zusammenlebens auf die Vermögensentwicklung auswirken, auch und gerade im Fall einer Trennung oder wenn einer der Partner stirbt. Und der Befund der dazu in Auftrag gegeben Studie ist eindeutig, wie Elisabeth Alofs im Interview mit der VRT erklärt. Sie ist Expertin für Familien- und Familienvermögensrecht.
Es gibt sehr große Unterschiede zwischen den Partnerschaftsformen. Die vermögensrechtliche Solidarität und die Rechte, die die einzelnen Partner genießen, hängen von der Option ab, für die sich das Paar entscheidet.
Den besten auch finanziellen Schutz für den schwächeren Partner bietet demnach noch immer eine Heirat ohne Gütertrennung, erklärt Alofs. Mit Gütertrennung, also mit einem entsprechenden Ehevertrag, sieht das schon deutlich schlechter aus. Die Expertin gibt einer Ehe mit reiner Gütertrennung nur noch eine fünf auf einer Skala bis zehn in puncto finanzieller Schutz und Rechte, denn dann ist es zum Beispiel – falls nicht explizit anders vereinbart – Essig mit der vermögensrechtlichen Solidarität.
Einer eingetragenen Lebensgemeinschaft gibt Alofs gerade mal zwei auf zehn, in einer nicht eingetragenen Lebensgemeinschaft haben die einzelnen Partner ohnehin gar keine Ansprüche und Rechte, sprich null Punkte, was Rechte und Absicherung angeht.
Viele haben den ebenso hartnäckigen wie falschen Eindruck, dass eine eingetragene Lebensgemeinschaft so etwas wie eine moderne Form der Heirat ist und den gleichen Schutz bietet wie eine Heirat. Das ist aber definitiv nicht so, sagt die Expertin. Ein entscheidender Unterschied ist nämlich, dass die eingetragene Partnerschaft von einem auf den anderen Tag einfach beendet werden kann – womit dann auch Ansprüche und Rechte enden.
Ein weiteres Problem ist die fehlende vermögensrechtliche Solidarität. Und im Todesfall kann den überlebenden Partner auch eine sehr böse Überraschung erwarten: Auch erbrechtlich gibt die eingetragene Partnerschaft nämlich nur sehr begrenzte Rechte.
Wenig überraschend ist eine der Schlussfolgerungen der Studie also, dass viele Menschen sich nicht oder nur unzureichend informieren, bevor sie sich für eine bestimmte Form des Zusammenlebens entscheiden. Alofs hat deswegen auch eine ganz deutliche Empfehlung: Eigentlich müsse sich jeder die Frage nach der jeweils passenden Form des Zusammenlebens stellen und sich die Unterschiede von einem Anwalt oder Notar korrekt erklären lassen. Kinder, finanzielle Abhängigkeiten, eine ungleiche Aufgabenverteilung innerhalb der Partnerschaft oder das Mitarbeiten in der Firma des Partners – all das und noch vieles mehr sind Faktoren, die man berücksichtigen muss nach Ansicht der Expertin.
Boris Schmidt
Warum ist die Besteuerung anders wenn man verheiratet ist? Warum ist die Rente nicht die gleiche?
Ein System im System um Abhängikeiten zu schühren. Das Talent der Anwälte ist, den Streit anderer zu kultivieren und sich damit ein gutes Auskommen zu generieren, wovon der Staat ja auch gerne profitiert, wenn er amtswiehernd droht '...bis das der Tot euch scheidet...' und die Willigen glauben macht, nur das wäre die wahre Liebe....
In einem System 'bedingungslosen Grundeinkommens' gäbe es diese Problematik nicht, denn alle wären immer gut versorgt und bräuchten zu keiner Zeit auf das Eigentum anderer schielen müssen... Eigentum könnte sogar abgeschafft werden, und somit könnte sich dieser sozialpolitischgewollte Streitquelle (teile und herrsche) entledigen werden.... Natürlich würde dann ein gewisser Systemischer-Beruf zum Aussterben verdammt sein, wenn nicht mehr das HABEN im Vordergrund stehen würde, sondern eher das (gleich-)SEIN !