Internetausfälle sind ein zunehmendes Problem für Kunden, so De Sutter sinngemäß: Bereits Ende November habe es mehr als doppelt so viele Klagen über Zugangsstörungen gegeben wie im gesamten Vorjahr. Die Preise für Telekommunikationsdienstleistungen in Belgien seien im Vergleich zu anderen Ländern auch alles andere als günstig, so die Ministerin weiter, deshalb sei es bei Ausfällen doch wohl das Mindeste, wenn die Kunden von den Anbietern entschädigt würden.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Kunden Anspruch auf Entschädigungen haben sollen, wenn sie mindestens acht Stunden lang keinen Zugang zum Internet haben oder nicht telefonieren können. Vorgesehen sind dabei drei Entschädigungsoptionen: Eine Entschädigung von einem Euro für den ersten Tag der Störung, wobei sich dieser Betrag mit jedem Tag erhöht, den die Störung dauert. Oder die Erstattung eines Dreißigstels der monatlichen Abo-Kosten durch den Anbieter.
Auch eine anderweitige Kompensierung soll möglich sein, beispielsweise durch den kostenlosen Zugang zu Filmen oder ähnlichen Angeboten. Die Kunden müssten von ihrem jeweiligen Anbieter über ihre Optionen informiert werden, so De Sutter.
Der Ministerrat hat den Vorstoß bereits abgesegnet, nun müssen noch die Datenschutzbehörde und der Staatsrat grünes Licht geben.
Boris Schmidt