Das Strafgericht Brüssel hat eine 31-jährige Frau aus Flämisch-Brabant wegen des Todes ihres neugeborenen Babys zu 18 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.
Die Angeklagte hatte ihr Kind zu Hause allein auf die Welt gebracht. Sie ließ das Neugeborene etwa eine Stunde lang unbeachtet liegen, während sie die Spuren der Geburt beseitigte. Als sie bemerkte, dass das Kind nicht mehr atmete, versteckte sie den Leichnam zuerst und verbrannte ihn am nächsten Tag.
Später meldete sie sich zur Behandlung im Krankenhaus. Dort gab sie an, das Kind sei nach der Geburt verstorben. Da sie sich in Widersprüche verwickelte, schaltete das Krankenhaus die Polizei ein. Die Beamten entdeckten die Leiche des Kindes.
Eine Autopsie konnte weder die genaue Todesursache klären noch die Frage beantworten, ob das Kind bei der Geburt lebensfähig war. Die Angeklagte ist minderbegabt und leidet unter Persönlichkeitsstörungen.
belga/sh