In der Wallonie sollen sich Tierhalter zusammen mit ihren Haustieren beerdigen lassen dürfen. Die wallonische Regierung plant hierfür eine Änderung des betreffenden Dekrets zu Bestattungen und Gräbern. In anderen Ländern wie etwa Deutschland, der Schweiz oder Großbritannien ist dies bereits möglich.
Allerdings gibt es einige Bedingungen zu beachten. So muss das Tier vor der gemeinsamen Beisetzung eingeäschert werden. Außerdem muss es zeitlich gesehen vor seinem Besitzer gestorben sein, sodass die Asche des Tieres zum Zeitpunkt der Bestattung des Verstorbenen vorliegt.
Laut dem zuständigen Minister Christophe Collignon trägt man mit der Gesetzesänderung einer steigenden Nachfrage aus der Bevölkerung Rechnung. Außerdem sei diese Praxis von Friedhöfen in der Wallonie bereits toleriert worden.
belga/fk