Das Brüsseler Zivilgericht hat in einem Eilverfahren den Antrag von Salah Abdeslam abgelehnt, seine Gefängnisstrafe in Belgien abzusitzen und nicht in Frankreich.
Abdeslam ist in Frankreich wegen seiner Beteiligung an den Anschlägen in Paris von November 2015 zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Wegen des Prozesses zu den Brüsseler Anschlägen vom März 2016 war er von einem französischen Gefängnis in eine belgische Haftanstalt verlegt worden. Die Verkündung des Strafmaßes im Brüsseler Prozess steht noch aus.
Die Anwälte von Abdeslam wollten erreichen, dass ihr Mandant nach dem Ende des Prozesses in Belgien bleibt und nicht in ein französisches Gefängnis zurück verlegt wird. Als Begründung gaben die Anwälte an, dass Abdeslam in Frankreich eine unmenschliche Behandlung drohe. Sie verwiesen auf die Einzelhaft und dass Abdeslam rund um die Uhr beobachtet werde.
Nach Ansicht des Gerichts ist aber nicht erwiesen, dass die Menschenrechte von Abdeslam in einem französischen Gefängnis missachtet werden. Deshalb lehnte das Zivilgericht den Antrag ab. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden.
belga/est