Jugendliche im Alter von 16 und 17 Jahren, die an der Wahl des EU-Parlaments teilnehmen möchten, brauchen sich nicht vorab auf Wählerlisten einzuschreiben. Das hat der Verfassungsgerichtshof entschieden.
Geklagt gegen das Gesetz vom 1. Juni 2022 hatte ein Bürger, der die Meinung vertrat, dass 16- und 17-Jährige nicht die politische Reife besäßen, sich an den Europawahlen zu beteiligen. Dieses Argument ließ der Verfassungsgerichtshof nicht gelten.
Die Richter urteilten aber, dass es keine ausreichende Begründung gebe, weshalb sich die Minderjährigen vorher einschreiben müssten. Bei der Wahl der belgischen EU-Abgeordneten im nächsten Jahr können erstmals rund 280.000 Jugendliche ab 16 Jahren ihre Stimme abgeben.
belga/mh