Die Verbraucherschutzorganisation Test-Achats erinnert daran, dass bei einem Flugausfall die Fluggesellschaft verpflichtet ist, den Kunden einen kostenlosen Alternativflug anzubieten.
Wenn ihnen dieser nicht zusage, haben sie das Recht auf eine Rückerstattung ihrer Tickets.
Anlass ist der Streik der belgischen Ryanair-Piloten für den 15. und 16. Juli. Rund 50.000 Reisende sind davon betroffen. Da es sich um einen internen Streik der Fluggesellschaft handele und nicht um einen Streik der Fluglotsen oder der Gepäckabfertiger, könne sich Ryanair nicht auf höhere Gewalt berufen, betont Test-Achats.
Da die Flüge weniger als zwei Wochen vor der Abreise annulliert werden, stehe den Kunden eine zusätzliche Entschädigung zu. Diese betrage zwischen 250 und 600 Euro, je nach Entfernung. Die Entschädigung könne direkt über die Ryanair-Webseite beantragt werden, so Test-Achats.
belga/vk