Die föderale Kammer hat am Donnerstagnachmittag ein Gesetz zum Umgang mit Femiziden verabschiedet. Darin wird der Straftatbestand deutlich definiert und das Strafmaß gegen die Gewalttäter festgeschrieben.
Femizide bezeichnen die Tötung von Frauen und Mädchen aufgrund ihres Geschlechts. In diesem Jahr gab es in Belgien bereits 17 Fälle.
vrt/jp