Das Corona-Risiko in den Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern ist auf die niedrigste Stufe 1 herabgesetzt worden. Das hat Gesundheitsminister Vandenbroucke am Donnerstagabend bestätigt.
Damit ist das Pflegepersonal ab sofort von der Mundschutzpflicht befreit.
Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Mundschutz nach wie vor vorgeschrieben ist. Das gilt zum Beispiel im Umgang mit Patienten, deren Immunsystem geschwächt ist oder die an einer Erkrankung der Atemwege leiden.
Vandenbroucke dankte dem Pflegepersonal ausdrücklich dafür, dass es die Maßnahme und die damit verbundenen Einschränkungen so lange mitgetragen hat.
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