Der Pensionsbonus-Skandal in der Kammer schlägt nach wie vor hohe Wellen. Insgesamt wurden mehr als sieben Millionen Euro ausgezahlt: 5,8 Millionen gingen an acht ehemalige hohe Verwaltungsbeamte des Abgeordnetenhauses. Für sie ist das föderale Pensionsamt beziehungsweise die Staatsanwaltschaft zuständig. Weitere 1,3 Millionen Euro flossen an die ehemaligen Kammerpräsidenten Langendries, De Croo und Bracke. Der Kammervorstand ist nur für diese Zahlungen zuständig, in deren Genuss also die Politiker kamen.
In der vergangenen Woche hatte man ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, um die Frage zu prüfen, ob beziehungsweise wie man die Rückerstattung dieser Bonus-Zahlungen erwirken kann. Die Analyse liegt jetzt vor. Die Brüsseler Tageszeitung Le Soir hat das Dokument einsehen können.
Demnach kommt die konsultierte Anwaltskanzlei zu dem Schluss, dass es zwar möglich ist, diese Regelung mit sofortiger Wirkung auszusetzen. Das hat der Kammervorstand ja auch schon beschlossen. Und man könne auch eine Rückzahlung der bezogenen ungesetzlichen Prämien verlangen. Es sei aber unmöglich, das ganze Geld zurückzufordern. Grund sei die Überschreitung der Verjährungsfrist in einigen älteren Fällen.
Roger Pint
Ein guter Minister sollte an seinem Lebensende reicher an Ruhm und gute Taten geworden sein als an Vermögen.
( Niccola Machiavelli )