Die sogenannten "Pensionsboni" für die früheren Kammerpräsidenten Herman De Croo und Siegfried Bracke seien hingegen nicht Gegenstand der Akte, hieß es weiter. Ob die Staatsanwaltschaft aber tatsächlich eine gerichtliche Untersuchung einleiten wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt offen.
Nach dem Wirbel, den diese Pensionsboni verursacht hatten, hatte der Föderale Pensionsdienst am Mittwoch per Kommuniqué mitgeteilt, dass die Akte an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet worden sei. Es steht der Verdacht im Raum, dass sich die Beamten der Absprache zur Verdunklung von Straftaten schuldig gemacht haben könnten.
Darüber muss aber nun die Justiz urteilen. Die Staatsanwaltschaft hat nur bestätigt, dass sie die Akte vom Föderalen Pensionsdienst erhalten hat und jetzt prüfen werde, ob ausreichend Elemente vorhanden seien, um die Einleitung einer gerichtlichen Untersuchung gegen die früheren Kammerbeamten zu rechtfertigen.
Hinsichtlich der Zusatzzahlungen für die früheren Kammervorsitzenden De Croo und Bracke wird das föderale Parlament juristischen Rat einholen lassen, ob gegen sie ebenfalls rechtliche Schritte möglich wären. Zwei Anwaltsbüros hatten zuvor bereits festgestellt, dass die Zahlungen an sich wohl ungesetzlich waren.
Boris Schmidt