Man müsse davon ausgehen, dass diese Menschen auf absehbare Zeit auch in Belgien bleiben würden, so de Moor weiter, denn es sei deutlich, dass der Krieg leider noch andauern werde. Deswegen werde auch mehr unternommen, um diese Menschen zu integrieren und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stellen.
Das Aufenthaltsrecht für ukrainische Flüchtlinge sei am Freitag bis März 2024 verlängert worden, führte die Asylstaatssekretärin aus. Danach sei eine weitere Verlängerung um höchstens ein Jahr möglich. Allerdings werde Europa eine diesbezügliche Entscheidung erst im kommenden Jahr fällen.
Boris Schmidt