Eine Bestimmung des Gesetzes über die Überbrückungsgelder für Selbständige im Rahmen der Coronakrise verstößt gegen die Verfassung. Zu diesem Urteil gelangte jetzt das Verfassungsgericht.
Demnach verstößt ein Artikel eines Gesetzes von März 2020 gegen zwei andere Artikel der Verfassung. Das betreffende Gesetz gewährte Selbständigen Überbrückungsgelder und führte somit vorübergehende Hilfsmaßnahmen ein.
Das Verfassungsgericht hatte sich mit einer Frage des Antwerpener Arbeitsgerichts befasst. Vor dem Arbeitsgericht hatte ein Horeca-Betreiber geklagt, weil seine Sozialversicherungskasse Leistungen zurückgefordert hatte, die er von März bis Oktober 2020 erhalten hatte. Auch waren ihm Überbrückungsgelder verwehrt worden.
belga/cd