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Kammer erkennt Holodomor als Völkermord an

10.03.202306:13
  • Kammer
  • Ukraine
Kammer im Föderalparlament in Brüssel (Illustrationsbild: Nicolas Maeterlinck/Belga)
Kammer im Föderalparlament in Brüssel (Illustrationsbild: Nicolas Maeterlinck/Belga)

Die Kammer hat den sogenannten "Holodomor" in der Ukraine als Völkermord anerkannt. Nach Schätzungen hat diese schwere Hungersnot in der damals zur Sowjetunion gehörenden Ukraine in den 1930er-Jahren zwischen dreieinhalb und sieben Millionen Menschen das Leben gekostet.

Der Holodomor wird auch als "Ausrottung durch Hunger" bezeichnet und wird zu den schlimmsten Tragödien beziehungsweise Verbrechen gegen die Menschlichkeit des 20. Jahrhunderts gezählt. Als Hauptverantwortlicher für die Hungersnot gilt der sowjetische Machthaber Joseph Stalin. Hintergrund war die damals durchgeführte brutale Kollektivierung der Landwirtschaft im Rahmen der Fünfjahrespläne Stalins. Die Bauern der Ukraine versuchten, sich diesen Zwangsmaßnahmen aus Moskau zu widersetzen.

Mit der nun angenommenen Resolution schließt sich die Mehrheit der Kammerabgeordneten der Ansicht an, dass das sowjetische Regime die lokale Bevölkerung massiv und gezielt durch Hunger umbringen wollte, um ihren Widerstandswillen zu brechen und sie zu unterwerfen. Die Klassifizierung als Völkermord bedeutet, dass die Kammer anerkennt, dass das damalige Vorgehen Moskaus in der Ukraine das Ziel hatte, die Lebensumstände einer spezifischen Bevölkerungsgruppe zu verschlechtern, um deren physische Vernichtung zu erreichen.

Die Kammer schließt sich damit zahlreichen anderen Parlamenten an, darunter dem Europäischen, dem flämischen und mehr als 20 nationalen Volksvertretungen. Die Geschäftsträgerin der ukrainischen Botschaft in Belgien wohnte der Abstimmung von der Tribüne aus bei. Fast alle Parteien stimmten für die Einstufung dieses Ereignisses als Genozid – nur die linksextrem-kommunistische PTB enthielt sich der Stimme.

Boris Schmidt

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